Rechtsprechung
VGH Bayern, 10.08.2015 - 20 ZB 15.217 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Die Erhebung eines Verbesserungsbeitrags erfordert eine Verbesserungsbeitragssatzung unter gleichzeitigem Erlass einer Herstellungsbeitragssatzung mit erhöhten Herstellungsbeiträgen.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erforderlichkeit einer Verbesserungsbeitragssatzung zur Erhebung eines Verbesserungsbeitrags; Erlass einer Herstellungsbeitragssatzung mit erhöhten Herstellungsbeiträgen
- rewis.io
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag zu Rechtmäßigkeit von Herstellungsbeitragssatzung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1 -3
Erforderlichkeit einer Verbesserungsbeitragssatzung zur Erhebung eines Verbesserungsbeitrags; Erlass einer Herstellungsbeitragssatzung mit erhöhten Herstellungsbeiträgen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 03.12.2014 - B 4 K 12.338
- VGH Bayern, 10.08.2015 - 20 ZB 15.217
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 27.02.2003 - 23 B 02.1032
Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2015 - 20 ZB 15.217
Das Verwaltungsgericht geht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (U.v. 27.2.2003 - 23 B 02.1032 - BayVBl 2003, 373) davon aus, dass zum Zeitpunkt des Entstehens eines Verbesserungsbeitrages auf der Grundlage einer Verbesserungsbeitragssatzung mit Benutzbarkeit der verbesserten Einrichtung ein Einrichtungsträger nicht nur über eine wirksame Verbesserungsbeitragssatzung, sondern gleichzeitig auch über eine Herstellungsbeitragssatzung mit neu kalkulierten Beitragssätzen (für Neuanschließer) verfügen muss. - VGH Bayern, 05.07.2011 - 20 ZB 11.1146
Antrag auf Zulassung der Berufung; Vertretungsbefugnis eines Steuerberaters; …
Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2015 - 20 ZB 15.217
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind auch begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt werden (vgl. BayVGH, B.v. 5.7.2011 - 20 ZB 11.1146 - juris).
- VG Ansbach, 12.02.2019 - AN 1 K 18.01267
Beitrag für die Verbesserung einer Abwasserbeseitigungseinrichtung
Unschädlich ist, dass bisher noch keine geänderte Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung mit den Verbesserungsaufwand beinhaltenden erhöhten Beitragssätzen erlassen worden ist, da eine derartige Beitragssatzung erst zum Zeitpunkt des Entstehens des Verbesserungsbeitrags mit Benutzbarkeit der verbesserten Einrichtung nach Beendigung der Verbesserungsmaßnahme vorliegen muss (BayVGH, B.v. 10.8.2015 - 20 ZB 15.217; B.v. 26.2.2007 - 23 ZB 06.3286, GK 2008/26). - VG Ansbach, 01.03.2019 - AN 1 K 18.01037
Erhebung eines Verbesserungsbeitrags bei Gesamtschuldnern
Die Beklagte hat zeitgleich mit dem Erlass der Verbesserungsbeitragssatzung vom 28. Oktober 2016 auch eine geänderte Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (5. Änderungssatzung) mit neuen Beitragssätzen erlassen und in Kraft gesetzt, und damit den Vorgaben der Rechtsprechung Rechnung getragen (vgl. BayVGH, B.v. 10.8.2015 - 20 ZB 15.217, juris; B.v. 26.2.2007 - 23 ZB 06.3286, GK 2008/26).